Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

 

Auf der Einmaligkeit des Holocausts bestehen heißt vor allem: die Möglichkeit von Universalgeschichte und Universalmoral und das Konzept der historischen Wahrheit verteidigen, das im Zeitalter des Relativismus wichtiger ist als je zuvor.

Alan Posener

 

 

 

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt. Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des KZ Auschwitz-Birkenau, des größten Vernichtungslagers des NS-Regimes. In seiner Proklamation führte Herzog aus: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“