Thierry Chervel stellt im Perlentaucher ein paar Fragen zu Nutznießern und Ausgestaltung des künftigen Leistungsschutzrechts:
“Wenn der Perlentaucher Tickerverschnitte und ein paar eigene Artikel anbieten würde – wäre er dann ein Presseerzeugnis? Könnte sich jedes Blog bei der zu gründenden Verwertungsgesellschaft anmelden? Wenn ja, wäre der Geldsegen aus dem Leistungsschutzrecht für die Zeitungen am Ende nicht recht mager?”
Deutschlandradio Kultur hat den Medienrechtler Thomas Hoeren zum Leitungsschutzrecht interviewt, der annimmt, “dass mit der Einführung des Leistungsschutzgesetzes sofort die ersten Verfassungsbeschwerden eingereicht werden würden. Das Leistungsschutzrecht habe mit den Interessen der Kreativen überhaupt nichts zu tun, betonte Hoeren:
‘Es geht um ein Wirtschaftsrecht, um ein Verwerterrecht. Hier sieht man auch, wie das Urheberrecht verkommen ist von einem Kulturrecht, einem Recht der Kulturschaffenden zu einem reinen Rechtsinstrument zugunsten der großen Verwerter.’”
Marcel Weiß zitiert auf Neunetz den Journalistikprofessor Klaus Meier, der aus der Entwicklung der deutschen Zeitungsauflagen eine Prognose entwickelt:
“Im Jahr 1992 waren es noch 26 Millionen verkaufte Tageszeitungen, 2002 23,2 Millionen (minus 11%) und 2011 nur noch 18,8 Millionen (minus 19%). Die Statistik sagt uns voraus: 2022 werden noch ca. 11 Millionen Exemplare verkauft – und 2034 ist dann Schluss.”
Gibt es eigentlich bereits eine Voraussage, wann das eBook den Nebenzweig der holzverarbeitenden Industrie ablöst?
