Uploadfilter • Revisited

Ist Berlin eine kollektive Halluzination, die fetteste Filterblase von allen? Nicht das, was ist, sondern das, was jeder sich davon einbildet?

Peter Glaser

KUNO hat seit 30 Jahren ein Verlagen nach Welterklärung, fraglich ist, ab das in Zukunft durch das Internet geschieht. Von 10 Jahren skizziert der Datenschutzexperte Peter Schaar in einem heute noch lesenswerten Buch das „Ende der Privatsphäre“. Der Datenschutzexperte wird darin an keiner Stelle müde, das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ einzufordern, wenn es durch Eingriffe des Staates oder der Wirtschaft bedroht ist. Erfaßte Daten müssen nicht immer dem Wohle des Bürgers dienen. Die durch technisch immer ausgefeilteren Methoden gewonnenen Informationen über die Einkommensverhältnisse, den Gesundheitszustand, das Kommunikations- und Konsumverhalten jedes Einzelnen lassen sich angesichts ungenügender Datenschutzregelungen und dem eher schwach ausgeprägten Sinn für Persönlichkeitsrechte missbrauchen. Mit sensiblen Informationen wird nicht immer korrekt umgegangen wird, diese zeigt Schaar etwa am Beispiel des BKA, das zur Terrorabwehr „eine Vielzahl personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage an den Verfassungsschutz übermittelt“ hat. Die stärksten Technologien unserer Zeit und der Wille zu kultureller Offenheit scheinen das Problem nur zu verschieben, ohne es zu lösen. Die Forderung von Schaar nach einer „Modernisierung des Datenschutzrechts“ ist aktueller denn je.

Die EU-Staaten haben sich auf eine Urheberrechtsreform geeinigt, berichtet Zeit online mit Agenturen. Auch kleinere Firmen müssen Uploadfilter installeren: „Nach dem Kompromiss müssen Firmen für Ausnahmen drei Kriterien erfüllen: Sie müssen mindestens drei Jahre bestehen, ihr Umsatz muss weniger als zehn Millionen Euro betragen und die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen pro Monat liegen. Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.“

Friedhelm Greis legt bei golem.de nochmal eine große Analyse zur Debatte um die europäische Urheberrechtsreform und besonders natürlich Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 (Uploadfilter) vor. Zum einen stellt er einen Generationenkonflikt fest, weil Politiker, die das Internet noch ausdruckten, nicht verstünden, wie stark das Thema jüngere Internetnutzer umtreibe. Zum anderen führt er aus, dass die großen Internetkonzerne nicht durch das Urheberrecht zu bändigen sind: „Vor allem den Medien könnte es mehr helfen, wenn es Google und Facebook erschwert würde, mit ihren vielen unlauteren Methoden die Nutzer immer besser auszuforschen. Der datengetriebene Überwachungskapitalismus sollte gerade nach Ansicht der internetaffinen Nutzer viel stärker reguliert werden. Jedoch nicht mit Hilfe des Urheberrechts, sondern mit einem konsequent angewandten Datenschutz und Wettbewerbsrecht… Doch viele Medien stören sich am exzessiven Nutzertracking gar nicht und befürchten eher, dass sie selbst durch die E-Privacy-Verordnung im Vergleich zu Google und Facebook ins Hintertreffen geraten.“ Interessant übrigens auch die Passagen über die Rolle der französische Lobbyisten und Kulturindustrie in dieser Debatte.“

Natürlich lobbyieren Google und Facebook gegen Artikel 11 und 13 der EU-Urheberrechtsreform, aber sie sind bei weitem nicht die stärksten Lobbyisten in Europa, schreibt Thomas Stadler in seinem Blog internet-law.de mit Blick auf die Zeitungsverlage: „Es ist gerade der über Jahrzehnte hinweg gewachsene Einfluss europäischer Verbände, der Artikel 11 und  13 möglich gemacht hat. Google und andere US-Player verfügen, egal wieviel Geld sie in die Waagschale werfen, in Europa nicht ansatzweise über einen vergleichbaren politischen Einfluss. Wenn in diesem Gesetzgebungsverfahren der Eindruck eines übermächtigen Lobbyismus von Google & Co. erweckt wird, ist dies nichts weiter als ein Zerrbild.“

Über Twitter kursiert unterdessen eine Stellungnahme der internationalen Journalistenverbände IFJ und EFJ, die sich für das Leistungsschutzrecht hatten einspannen lassen und nun feststellen müssen, dass die versprochene Journalistenbeteiligung nach dem jüngsten Kompromissvorschlag gestrichen oder reduziert wird. Die neuen Bestimmungen und Vorschläge beseitigten „alle Hoffnungen der Autoren im Pressebereich, eine gerechte und angemessene Vergütung für ihre Arbeit zu erhalten. Sie verankern ein System, in dem mächtige Verlage Journalisten und Freiberufler zwingen, Verträge zu unterzeichnen, in denen sie ihre Rechte aufgeben…“

Sascha Lobo schreibt in seiner Spiegel-online-Kolumne eine Art offenen Brief an die EU-Politiker, die gerade dabei sind, dem Lobbydruck nachzugeben und Uploadfilter und Leistungsschutzrecht zu verabschieden (aktueller Stand): „Eure ganze Argumentation, man müsse zum Wohle der armen Urheber reformieren, hat sich als Bigotterie entlarvt, wenn ihr in Wahrheit nicht Interessen ausgleicht und abwägt, sondern weitestgehend Konzernlobbys folgt. Und denen geht es um die Monopolisierung der Kreativität.“ Hintergrund ist, dass die Beteiligung der Urheber an den künftigen Leistungsschutzeinnahmen offenbar gestrichen werden soll.

Was die EU-Abgeordnete Julia Reda über die gerade gefundenen „Kompromisse“ der EU-Trilog-Verhandlungen zum Leistungsschutzrecht berichtet, klingt nicht gerade beruhigend: „Die Schlussversion dieses speziellen Rechts für New Sites ähnelt dem in Deutschland gescheiterten Gesetz, nur dass es diesmal nicht auf Suchmaschinen und Aggregatoren beschränkt ist und wesetntlich mehr Webites beschädigen kann.“ Die Einigung muss allerdings in den kommenden Wochen noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden.

Und die Vorabfilterung „greift in die Privatsphäre ein und verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, wie der EuGH 2012 urteilte“, schreibt Simon Hurtz in einem SZ-Kommentar: „Bis die Richter die neue Richtlinie prüfen, wird es aber dauern. In der Zwischenzeit könnten die Grundlagen für eine gigantische Filter-Infrastruktur gelegt werden, die für Zensur missbraucht werden könnte.“

Das Netz vergisst nie. Dabei wollen wir gar nicht an unsere Dummheiten von gestern erinnert werden, seufzt Adrian Lobe in der NZZ: „Kann eine Gesellschaft funktionieren, in der das Recht auf Vergessen gesetzlich festgeschrieben ist, Konzerne aber Geld verdienen, indem sie jeden Schritt, den wir online machen, speichern und mit Informationen über unsere Kontakte, Fragen, Interessen und privaten Vorlieben handeln? Ist die Angst vor dem Vergessenwerden womöglich eine Pathologie der digitalen Gesellschaft?“ Fragen über Fragen.

Cory Doctorow schildert in Boingboing die Risiken eines Leistungsschutzrechts: „Artikel 11 definiert nicht wirklich, was ein ‚Link‘ oder eine ‚Nachrichtenseite‘ ist (das ist ein ziemlich krasser Flüchtigkeitsfehler). Aber Artikel 11 ist eine EU-weite Version der lokalen Gesetze, die bereits in Spanien und Deutschland versucht wurden, und unter diesen Gesetzen wurden Links verboten, die die Überschrift im ‚Anker-Text‘ (das ist der unterstrichene, blaue Text, der zu einem Hyperlink gehört) enthalten. In den vorliegenden Änderungsanträgen hat Axel Voss vorgeschlagen, dass die Verwendung von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wörtern aus einer Überschrift ohne eine Lizenz nicht zulässig wäre.“ Wichtig auch die Stellungnahme der „European Policy for Intellectual Property“ (EPIP), eines wissenschaftlichen Verbands zum Thema „Intellectual Property“, der schlicht eine Streichung des Paragrafen 11 (Leistungsschutzrecht) empfiehlt.

Netzpolitik bringt ein Audiogespräch mit der EU-Abgeordneten Julia Reda, die wie keine  andere gegen Uploadfilter und EU-Leistungsschutzrecht kämpfte – und bis zum letzten Moment nicht aufgeben will. Im Gespräch mit Alexander Fanta sagt sie: „Man hat Angst vor großen amerikanischen Plattformen und will die regulieren. Aber man tut das in einer Art und Weise, wo man in einen totalen Technikglauben verfällt und glaubt, diese Algorithmen können alles. Eingesetzt werden die von Plattformen, die überhaupt keiner öffentlichen Kontrolle unterliegen. Die einzigen, die vielleicht halbwegs technisch in der Lage wären, diese Filter zu entwickeln, sind Google und Facebook. Und deren Technologie machen wir jetzt verpflichtend für alle.“

Welt-Chefredakteur Ulf Poschardt sagt den „Monopolen von Facebook und Google“ den Kampf an und setzt sich nochmal für die Reform ein, die im ersten Anlauf im Parlament gescheitert war: „Wir benötigen sie, um anspruchsvollen Journalismus auch künftig unabhängig zu finanzieren. Ungern würden wir – aber auch andere Redaktionen – als Bettler auftreten, wenn wir einfach nur das bürgerliche Eigentumsrecht ernst genommen sehen wollen. Geistiges Eigentum muss in Zeiten von Copy-and-paste besser geschützt werden.“ Poschardt meint eigentlich das geistige Eigentum, das die Verlage den Autoren in Buy-Out-Verträgen zur Verwertung abkaufen. Nicht ganz so streng waren sie damit, als sie den rechtlich unzulässigen Verlegeranteil an den Einnahmen der VG Wort kämpften.

Die Welt lässt dann noch ein paar Verleger und Autoren zum Rapport antreten, die alle brav die richtige Meinung vertreten – so etwa Sibylle Lewitscharoff: „Natürlich bin ich für einen möglichst hochrangigen Schutz kreativer Leistungen.“ Etwas anders nur die Agentin Elisabeth Ruge: „Traurig, aber nicht überraschend, dass auch die Diskussion um die Urheberrechtsreform in eine virtuelle Schlammschlacht abgeschmiert ist.“

Viele prominente Youtuber protestieren vehement gegen den Plan der EU, Uploadfilter einzurichten, um urheberrechtlich bedenkliches Material von vornherein auszusieben. Zwar werden diese Youtube-Kanäle nicht gleich verschwinden, meint Leonhard Dobusch in Netzpolitik. Aber „paradoxerweise dürften Upload-Filter die Marktposition von Giganten wie Google, Facebook und Amazon noch weiter stärken, weil nur diese in der Lage sind, diese technisch und rechtlich umzusetzen. Die Verhandlungsposition der Kreativen würde dadurch weiter geschwächt. Denn mit dieser Regelung haben die Plattformen immer die Wahl zu sagen, entweder zu ihren Konditionen oder es wird eben gefiltert.“

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat zwar neulich das geplante europäische Leistungsschutzrecht kritisiert, ohne es allerdings in Frage zu stellen, analysiert Friedhelm Greis bei golem.de. Ihre Befürchtung sei vor allem, dass die klickstarken Angebote mit reißerischen Titeln – also die Bild – den größten Anteil am Leistungsschutzrecht bekommen werden. Der wütende FAZArtikel zu Barleys Einlassung sei also gar nicht zutreffend, so Greis. Übrigens seien die Zeitungen bei anderen Punkten überhaupt nicht wütend: „Nicht infrage gestellt wird .., dass Google und Facebook überhaupt erst durch intensives Datensammeln auf Kosten der Nutzer in die Lage versetzt werden, solch hohe Gewinne durch personalisierte Werbung zu erzielen. Im Gegenteil. Die Verlage wollen selbst möglichst stark an diesen zweifelhaften Geschäftsmodellen partizipieren und durch eine Blockade der E-Privacy-Verordnung selbst intensiv ihre Nutzer tracken. Auch in diesem Punkt scheint Barley voll auf der Linie der Verlage zu sein.“

Nicht nur Google, auch Apple passt sich zusehends an chinesische Zensurvorgaben an – das neue Iphone wird in China, anderes als in allen anderen Märkten, nicht mit einer sogenannten eSim-Card vertriebren, berichtet Lea Deuber in der SZ. „China ist der drittwichtigste Markt nach den USA und Europa. Will der Konzern seinen Zugang zu Chinas digitalem Ökosystem behalten, muss er nach dessen Regeln spielen. Während er in den USA dem FBI die Hilfe bei der Entschlüsselung eines iPhones verweigert, gibt er sich in China weniger kämpferisch. Erst Anfang dieses Jahres hat er auf Druck der chinesischen Regierung dutzende Anwendungen aus seinem chinesischen App Store gelöscht, mit denen Nutzer die Internetzensur im Land umgehen können.“

María Sefidari Huici von der Wikimedia Foundation wendet sich in scharfen Worten gegen das Europäische Leistungsschutzrecht und die Uploadfilter, über die im Europäischen Parlament abgestimmt wird: „Nächste Woche wird das Europäische Parlament darüber entscheiden, wie Informationen online ausgetauscht werden, was die Art und Weise, wie wir in unserer immer stärker vernetzten, digitalen Welt interagieren, erheblich beeinflussen wird. Dies könnte die letzte Chance für uns sein zu bestimmen, wie das Internet in Zukunft aussieht. Die Regelungsvorschläge, die vom EU-Parlament geprüft werden, bringen entweder mehr Innovation oder Wachstum oder werden das pulsierende freie Netz ersticken, das Kreativität, Innovation und Zusammenarbeit zum Blühen gebracht hat.“

Uploadfilter und EU-Linksteuer rücken nach der Abstimmung de EU-Parlaments in bedenkliche Nähe. Der beste Raum der Öffentlichkeit, den wir je geschaffen haben – das Internet -, könnte zum Opfer eines Urheberrechtgesetzes werden, mit dem Probleme gelöst werden sollen, die noch nicht mal vom Urheberrecht erzeugt wurden, schreibt die EU-Abgeordnete Julia Reda bei wired.co.uk: „Noch ist die Frage offen, ob die Artikel 11 und 13 ihre erhofften Ziele erreichen oder nicht sogar der Medienindustrie, die so sehr darauf drängte, auf die Füße fallen. Eines ist sicher: Sie werden die großen Internetplattformen noch stärken, denn für sie ist es einfacher, damit umzugehen, als für neue Marktteilnehmer. Wir können das freie und offene Netz nicht als ein bloßen Kollateralschaden sterben lassen.“

Stefan Krempl geht bei heise.de die Reaktionen der Rechteverwerter und Verbände auf den auf die nun wohl nahende EU-Urheberechtsreform mit Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern (und nebnebei: einer neuen Verlagsbeteiligung am geistigen Eigentum der Autoren in Verwertungsgesellschaften) durch. Die Verlegerverbände VDZ und BDZV nennen die bisher geübte Form der Verlinkung mit Artikelanfängen und Überschriften eine „Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber“. „Hauptgrund für den Jubel der beiden Vereinigungen ist das geplante fünfjährige Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Nachrichtenagenturen im Internet. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels zeigte sich erleichtert, dass mit der Entscheidung für Verlage ‚eine Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder näher‘ rücke.“

Christian Rath berichtet für die taz aus Straßburg über einen Prozess vor dem EUGh, der klären soll, ob Youtube für Urheberrechtsverstöße haften soll – das Urteil könnte Uploadfilter schon vor der EU-Urheberrechtsreform bedeuten.

Das EU-Parlament hat sich  der Kultur-. und Medienindustrie gebeugt und für ein Europäisches Leistungsschutzrecht nach dem gescheiterten deutschen Modell und Uploadfilter entschieden (hier der Text). Das einzig Gute an der Abstimmung ist, dass es nicht die letzte war, schreibt Patrick Beuth bei Spiegel online: „Das Parlament hat seinen Vertretern ein Mandat erteilt, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im sogenannten Trilog eine endgültige Fassung der Reform auszuverhandeln. Über die muss wiederum das Plenum abstimmen. Das ist dann wirklich die finale Chance für die Abgeordneten, technischen Sachverstand zu beweisen.“

Witzig der Anfang von Lisa Hegemanns Kommentar bei Zeit online: „Der Kollege von Spiegel Online hat es treffend formuliert: ‚Ab heute geht es um -‚. Sie fragen sich, wie der Satz weitergeht? Nun ja, diese Frage könnten Sie sich in Zukunft häufiger stellen.“ Und erläutert: „Der Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht sieht etwa vor, dass News-Aggregatoren wie Google nur noch einzelne Wörter von Artikeln aus Magazinen und Onlinemedien teilen dürfen. Bisher galt das Urheberrecht für gesamte Texte, nicht für einzelne Sätze oder Abschnitte. Kommt die Reform durch, könnte künftig schon das Teilen einer Überschrift abgestraft werden.“ Selbst für private Presseschauen – und möglicherweise für den Perlentaucher – wird Zitieren zum Risiko, so Hegemann. Das ist inzwischen so oft erklärt worden, dass wirklich niemand sich damit herausreden kann, das habe er nicht gewollt.

Alexander Fanta ergänzt bei Netzpolitik: „Die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen ‚terroristische Inhalte‘ ebnet.“

Zugunsten der Kulturindustrie „werden Prinzipien über den Haufen geworfen, ohne die das Internet nie seine heutige Bedeutung erlangt hätte“, schreibt die EU-Abgeordnete Julia Reda, die prominenteste Kämpferin gegen die neuen Bestimmungen, in ihrem Blog: „Der beschlossene Artikel 11 (393 Stimmen dafür, 279 dagegen) macht die Wiedergabe von mehr als ‚einzelnen Worten‘ von Nachrichtenartikeln lizenzpflichtig und gilt auch für Hyperlinks. Er orientiert sich damit am deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. In fünf Jahren hat das deutsche Leistungsschutzrecht keinem Journalisten und keinem Verleger auch nur einen müden Cent Mehreinnahmen verschafft. Die Gerichte konnten die Unsicherheit darüber, was nun erlaubt ist und was nicht, noch immer nicht abschließend klären.“

Außerdem: Die Gesetzestexte sind seit der ersten gescheiterten Abstimmung im Juli noch unklarer geworden, weil nun einige Ausnahmen eingeführt wurden, schreibt Jochen G. Fuchs bei t3n.de. Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn stellt eine Grafik mit dem Abstimmverhalten deutscher EU-Parlamentarier bei Twitter ein – viele Abgeordnete der SPD und der Grünen haben für die Industrienahen Vorschläge gestimmt. Die Entscheidung begrüßen Michael Hanfeld in der FAZ, Thomas Kirchner in der SZ.

Der Bundesgerichtshof hat zwar in einem Urteil bestätigt, daß die Abschaffung der „Störerhaftung“ rechtens ist, so dass Anbieter von freiem WLAN nicht mehr fürchten müssen, wegen Urheberrechtsverletzungen selbst haftbar gemacht zu werden. Aber es bleiben bürokratische Hemmnisse, weil der deutsche Gesetzgeber den Verwerterindustrien zuviele Zugeständnisse gemacht hat, kommentiert Lisa Hegemann in Zeit online: „Natürlich ist der Schutz des Urheberrechts grundsätzlich notwendig und wünschenswert. Allerdings vermeidet man Verstöße dagegen nicht, indem man Sperren verhängt und freies WLAN mit einem Passwort schwieriger zugänglich macht. Wer irgendwo etwas hoch- oder runterladen will, der wird einen Weg finden, ob über ein öffentliches Netz oder ein privates. Zumal sich die Frage stellt, ob die Debatte um illegale Uploads und Downloads nicht ohnehin an der heutigen Realität der meisten Internetnutzerinnen und -nutzer vorbeigeht.“ Ähnlich kommentiert Simon Rebiger bei Netzpolitik.

Wir produzieren Daten ohne Entlohnung und zahlen noch selbst für die Produktionsmittel, schreibt in der NZZ der Philosoph Maurizio Ferraris und fordert eine Netzsteuer von den Digitalgiganten: „In der Tat steht Europa für eine demografische Größe von rund 500 Millionen Menschen, weltweit die dritte nach China und Indien. Es besitzt also die vertragliche Durchsetzungskraft, die es ihm erlauben würde, den Big Four – Amazon, Apple, Facebook und Google – auf Augenhöhe zu begegnen, um die Einführung einer dokumedialen Steuer durchzusetzen. Die Einnahmen könnten dann nicht etwa in Form von Arbeitslosenunterstützung, sondern als Mobilisierungsgehalt verteilt werden. Dadurch würde unserer täglichen Mobilisierung endlich der Status einer echten Arbeit zuerkannt werden – einer Arbeit, die es vermag, unseren Handlungen Würde zu verleihen.“

Das EU-Parlament hat die Reform des Urheberrechts in der jetzigen Fassung abgelehnt, informiert unter anderem Peter Weissenburger in der taz. Der  CDU-Abgeordnete Axel Voss, der die Reform betrieb, hatte zwar nochmal die Kampagne gegen Uploadfilter und Europäisches Leistungsschutzrecht als Google-gesteuert diffamiert, aber eine Gegenrede kam von Catherine Stihler von der schottischen Labor Party: „Stihler lobte die Vorarbeit des Rechtsausschusses, mahnte aber an, es gebe noch zu viele offene Fragen, um die Reform jetzt zu beschließen. ‚Auswirkungen, die Artikel 13 auf die Meinungsfreiheit hat, sind noch nicht adressiert worden‘, sagte Stihler. Die Reform wird auf der nächsten Plenarsitzung am 10. September erneut diskutiert. Bis dahin können die Abgeordneten im Rechtsausschuss Änderungsvorschläge erarbeiten.“ Im September soll erneut abgestimmt werden.

Die Gefahr ist damit noch nicht vorüber, kommentiert Jannis Brühl bei sueddeutsche.de. Es gehe um viel mehr als um Internet-Memes, die womöglich eine Disney-Figur einsetzen: „Eine ungewöhnliche Allianz aus Urheberrechts-Lobby und Sicherheitspolitikern will Scan- und Blockier-Mechanismen über das Internet legen. Sind die erst einmal installiert, laden sie zum Missbrauch ein. Unternehmen und Polizeibehörden speisen in Datenbanken ein, was gesperrt werden soll – bisher ohne demokratische Kontrolle.“

„Lobbyisten haben die Oberhand gewonnen“, schreibt dagegen Joanna Plucinska bei politico.eu und meint damit Google und Co.: „Alle großen Fraktionen wurden gespalten, auch die Europäische Volkspartei, die den Vorschlag des Rechtsausschusses und den Berichterstatter Voss zunächst einhellig unterstützt hatte.“ Plucinska vergisst zu erwähnen, dass politico.eu dem Springer-Verlag gehört, also dem wichtigsten Lobbyisten auf der Verlagsseite.

Außerdem: Alexander Fanta feiert die Entscheidung bei Netzpolitik als Etappensieg. Bei irights.info kommentiert David Pachali.

Auf Zeit online warnt Lisa Hegemann die Gegner der Reform: „Noch gibt es aber keinen Grund zum Feiern. Die EU-Urheberrechtsreform ist nur verschoben worden – sie kann immer noch in der Form kommen, in der sie entworfen wurde. Nun können die Fraktionen im EU-Parlament Änderungsvorschläge einbringen, mutmaßlich ab September wird über diese diskutiert werden. Sie könnten den bestehenden Entwurf abmildern, aber auch verschlimmbessern. Die Diskussion ist jetzt erst mal nur neu eröffnet. Bei aller Kritik an dem derzeitigen Entwurf darf man nicht vergessen, dass eine Reform des EU-Urheberrechts überfällig ist.“

Anne Fromm und Peter Weißenburger erläutern in der taz, wo Uploadfilter zu Beispiel greifen könnten: „Nehmen wir mal an, Sie waren am Wochenende auf der Hochzeit von Tante Irma. Dort haben Sie den Hochzeitstanz gefilmt: Tante Irma und Onkel Klaus, Arm im Arm zu ‚All You Need Is Love‘. Sie wollen das Video sofort auf ihren Instagram-Account hochladen…“ Kein Wunder also, dass Paul McCartney die Reform unterstützt, wie politico.eu meldet.

Ebenfalls in der taz warnt der Aktivist Detlev Sieber im Gespräch mit  Tanja Tricarico, dass von den Filtern vor allem Google profitieren würde: „Das derzeit meistgenutzte System heißt Content ID. Darüber werden beispielsweise Videos, die auf YouTube hochgeladen werden sollen, geprüft und mit einer Datenbank verglichen. Urheberrechte können somit eindeutig zugeordnet werden. Aber: Content ID gehört zu Google. Der IT-Konzern hat quasi das Monopol, und damit entsteht eine Art Zentralisierungseffekt. Google erfährt über diese Filter genau, wer was wo hochgeladen hat. Eigentlich wollte die EU mit ihrem Vorhaben Google schwächen, aber das Gegenteil ist passiert.“

Und beim Leistungsschutzrecht sieht es dann doch so aus, als könnte es für den Perlentaucher künftig teuer werden, Zeitungen zu zitieren, schreiben Lisa Hegemann und Dagny Lüdemann in Zeit online: „Kommt die Reform so, wie der aktuelle Entwurf sie vorsieht, werden die Anbieter den Verlagen dafür Lizenzgebühren zahlen müssen.“ Online steht inzwischen der FAZ-Artikel pro EU-Urheberrechtsreform der Grünen-Politikerin Helga Trüpel, die erklärt, dass sie für die Reform sei, um einen „falschen Freiheitsbegriff“ zu bekämpfen. „Falsch“ ist immer die Freiheit der anderen, antwortet darauf Max Tichy in seinem Blog.

Thomas Knüwer schildert das ganze in seinem Blog als Lobbyerfolg der Zeitungsindustrie, der es in fünf Schritten um Trockenlegung des Internets gehe:
1.  Freie Medienproduzenten durch Urheber- und Leistungsschutzrecht behindern, am besten abstellen.
2. Nachrichtenaggregatoren durch diese juristischen Mittel verhindern.
3. Nachrichtenweitergabe im Social Web weitestgehend eliminieren.
4. Paywalls hochfahren
5. Und weil Journalismus ja so wahnsinnig wichtig ist, werden die Leser dann wieder zahlen.“

Politiker der CDU, CSU, SPD und FDP, darunter die regierungsverantwortliche Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin, rufen ihre EU-Kollegen in einem offenen Brief auf, nicht für die EU-Urheberrechtsreform zu stimmen – die zum Teil von Politikern der selben Parteien erarbeitet wurde: „Der Schutz des Urheberrechts und eine angemessene Beteiligung von Journalistinnen und Journalisten an Erträgen im Internet sind selbstverständlich auch für uns wichtige Anliegen. Doch die von der EU-Kommission erarbeiteten und im Rechtsausschuss verabschiedeten Instrumente werden diese Ziele nicht nur verfehlen, sondern zudem enorme Kollateralschäden mit sich bringen, vor denen wir nachdrücklich warnen. Mit der Einführung von Upload-Filtern wird ein Instrument etabliert, das in hohem Maße gefährdend für die freie Meinungsäußerung ist.“ Hendrik Wieduwilt aus der Wirtschaftsredaktion der FAZ spricht in einem Hintergrundartikel von „Eklat“.

Auf Zeit online gibt’s ein Pro und Contra zum Thema. Der CDU-Politiker und Europaabgeordneten Axel Voss verteidigt das geplante Leistungsschutzrecht: „Während sich die Piraten-Politikerin Julia Reda und ihre Internetaktivisten der ungezügelten Ausbeutung der Urheber im Internet verschrieben haben, mit kostenlosem Zugang zu allen Angeboten und keinem Schutz und Respekt gegenüber den Rechten anderer, versuchen wir bei der CDU, die europäische Kultur und ihre Kreativköpfe vor diesem Ausverkauf zu bewahren. Die Behauptung der Internetaktivisten, wir würden eine Linksteuer einführen, ist falsch und pure Stimmungsmache. Denn Hyperlinks sind vom Leistungsschutzrecht explizit ausgenommen. Der Einzelne bleibt von der Regelung unberührt, er darf weiter Links und Zitate teilen.“

Das ist doch Augenwischerei, meint Julia Reda. „Betreffen wird uns das alle – spätestens dann, wenn wir in sozialen Netzwerken mit unseren Freundinnen und Freunden über Nachrichten diskutieren wollen und die Fehlermeldung angezeigt bekommen: „Für diesen Link steht in deinem Land keine Lizenz zur Verfügung.“ Wenn Facebook und andere Plattformen nicht Millionen rausrücken, um uns allen weiterhin das Teilen von Links zu erlauben, lautet der Plan B der Verlage: Nachrichten sollen uns gar nicht mehr im Netzalltag unterkommen, damit wir wieder die Startseiten der Zeitungen ansteuern, um auf dem Laufenden zu bleiben. An treuen Leserinnen und Lesern verdient man eben mehr als an Leuten, die sich aus wechselnden Quellen informieren.“

Sehr ausführlich und mit vielen interessanten Details antwortet die Wikimedia-Plattform auf eine Mail des CDU-Politikers Axel Voss, der maßgeblich für die EU-Urheberrechtsreform zuständig ist. Er nimmt in der Mail Stellung zur Kritik der Wikimedia an Uploadfiltern und und Leistungsschutzrecht – mit der üblichen Behauptung, dass die klassischen Verwerterindustrien die Interessen der Urheber verträten. In Wirklichkeit handele es sich hier aber um einen Konflikt von zwei Verwerterindustrien, so die Wikimedia, nämlich der klassischen und der Internetplattformen. Als Kollateralschaden bleiben kleinere Plattformen und das Publikum zurück: „Erstens würde die Schadensersatzhaftung nicht nur für YouTube, sondern grundsätzlich für alle Plattformen zugleich hochgeschraubt, darunter viele, deren Weiterbetrieb gefährdet wäre und die die Reform eigentlich auch gar nicht treffen will. Darum versucht sich die Politik derzeit an recht komplexen Ausnahme-Katalogen. So etwas kann Jahrzehnte von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, weil immer wieder im Einzelfall gerichtlich geklärt werden muss, wer nun unter die Ausnahmen fällt und wer nicht… Zweitens hätten Upload-Filter eine massive Dämpfung für jede Äußerung zur Folge, bei der geschützte Werke irgendwie Teil der Nachricht sind. Memes sind nur das offensichtlichste Beispiel hierfür, Zitate und Parodien sind weitere.“

Europäische Politiker fordern nun auch Uploadfilter, die etwa extremistische oder terroristische Inhalte automatisiert per Software und Datenbanken aus dem Netz filtern. Gegen solche Ideen werde zu Recht Widerstand geleistet, schreibt Markus Beckedahl bei Netzpolitik: „Denn Uploadfilter sind unverhältnismäßige Maßnahmen: Es handelt sich um den privatisierten Aufbau einer flächendeckenden, intransparenten Zensurinfrastruktur, der Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit ebenso gefährdet wie rechtsstaatliche Prinzipien. Nach denen dürfen nämlich Meinungs- und Informationsfreiheiten nur auf Basis präziser Normen und eines demokratisch legitimierten Verfahrens eingeschränkt werden, die Widerspruchsrechte und Kontrollmöglichkeiten des demokratischen Souveräns vorsehen – in jedem Einzelfall.“

Auch von anderer Seite ist die Meinungsfreiheit bedroht. Weil Musikproduzent Moses Pelham zwei Sekunden aus einem Kraftwerk-Stück für einen neuen Song verwendet hat, wird er seit zwanzig Jahren von Kraftwerk durch die Gerichte gezerrt. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt zugunsten der Kunstfreiheit entschieden, am Dienstag verhandelt jetzt der Europäische Gerichtshof über die Sache, berichtet Wolfgang Janisch in der Süddeutschen. Und da kann die Sache anders ausgehen: „Im deutschen Urheberrecht kennt man das Recht zur ‚freien Benutzung‘, es ist eine Hintertür, die sich für den künstlerischen Prozess nutzbar machen lässt. In der EU-Richtlinie dagegen findet sich kein Recht zur freien Benutzung, ebenso wenig übrigens wie in einigen anderen EU-Staaten. … Das Urheberrecht – das zeigt auch der aktuelle Streit um die auf EU-Ebene geplante Reform – hat großes Gewicht im Recht der Europäischen Union. Die Kunstfreiheit dagegen ist dort eine große Unbekannte.“

Die gesamte deutsche Medienindustrie, beziehungsweise deren Lobbyorganisationen – von der Allianz Deutscher Produzenten über den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und die Deutsche Fußball-Liga GmbH bis hin zur VG Wort, sprechen sich in einem Aufruf ans EU-Parlament für die EU-Urheberrechtsreform und Uploadfilter aus, die die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Netz  verhindern sollen. Dafür müssen große und kleine Internetplattformen sämtlichen von Nutzern hochgeladenen Inhalte mit teuren Datenbanken abgleichen, die zugleich eine prächtige Maschinerie für Zensur von Inhalten bereitstellen. Im  Namen „aller Akteure der Kultur- und Medienwirtschaft“ fordern sie von den EU-Abgeordneten: „Entscheiden Sie sich für die Zukunft einer vielfältigen, wirtschaftlich starken europäischen Kultur- und Medienlandschaft. Bestätigen Sie das Mandat des Rechtsausschusses.“ Als Gegengewicht werden nur die „Interessen global agierender Internetunternehmen“ genannt, kleinere Unternehmen und Nutzer spielen in diesem Szenario überhaupt keine Rolle.Die Abstimmung im EU-Parlament über ein europäisches Leistungsschutzrecht („Linksteuer“) und Uploadfilter (Überprüfung von Inhalten auf Urheberrechtsverletzungen vor dem Hochladen) hat begonnen. Leonhard Dobusch gibt bei Netzpolitik einen Überblick über Proteste und Artikel: „Neben prominenten YouTubern warnt bereits seit längerem die Wikipedia-Community vor den Folgen einer Upload-Filterpflicht. Wikimedia Deutschland hat in diesem Zusammenhang ein kompaktes Info-Papier zum Thema zusammengestellt. Zahlreiche weitere zivilgesellschaftlichen Stimmen gegen Upload-Filter und gegen die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger hat gestern auch Tomas Rudl zusammengefasst. Er weist dort auch auf Protestplattformen wie Save your Internet oder Save the Link hin.“ Es gibt Hoffnung vor Abstimmung, so Dobusch, denn die Mehrheitsverhältnisse sind knapp.

Das EU-Leistungsschutzrecht oder Uploadfilter „haben mit der DSGVO gemeinsam, dass die Macher sich anscheinend keinen Deut um den Teil des Internets scheren, der sich aus der Zivilgesellschaft zusammensetzt: Nonprofits, Vereine, Museen, Hobbyprojekte von Foren bis Blogs“, schreibt Marcel Weiß auf Neunetz: „Darauf wird nicht nur keine Rücksicht genommen, es wird erst gar nicht mitgedacht, was damit passieren könnte… Niemand weiß, was denn jetzt wirklich juristisch Fakt ist – selbst die Gesetzesmacher gehen davon aus, dass das erst vor Gericht über Jahre ermittelt werden muss… Wer will juristische Ungewissheit bei einem Nebenbeiprojekt akzeptieren oder einem ’nice-to-have‘ wie einer Website zur eigenen Arztpraxis, wenn es der automatisch generierte Eintrag auf Google Maps auch tut? (Sie erkennen an dieser Stelle vielleicht eine gewisse durch die DSGVO verursachte Dynamik..)“ Außerdem: Mit Blick auf Uploadfilter und europäisches Leistungsschutzrecht wirft Spiegel-Kolumnist Sascha Lobo (der fairerweise zugibt, dass die Bundesregierung beides offiziell nicht will) der deutschen Politik „Digital-Trumpismus“ vor.

Zumindest die meisten österreichischen EU-Parlamentarier widersetzen sich dem Plan des zuständigen Berichterstatters Axel Voss, der die Reform maßgeblich betreibt, den Entwurf einfach ohne Debatte im EU-Parlament durchzuwinken. Damit könnte ein Stein gegen die Reform ins Rollen kommen, berichtet Erich Moechel bei orf.at: „Die ursprünglich bereits für Montag angesetzte Behandlung im EU-Parlament wurde mittlerweile auf Donnerstag nächste Woche verschoben, es ist nun damit zu rechnen, dass die Copyright-Richtlinie doch nicht im Schnelldurchgang verabschiedet wird. Angesichts der aktuellen tektonischen Bewegungen in der politischen Gemengelage kann dadurch zwar nicht direkt auf das Stimmverhalten der EU-Abgeordneten am Donnerstag schließen. Ein Trend ist es allemal und auch ein Beіspiel, wie das EU-Parlament funktioniert.“

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (noch nicht dieses selbst, wie wir fälschlich annoncierten)  hat gestern für die umstrittene Urheberrechtsreform gestimmt. Sowohl dem europäischen Leistungsschutzrecht als auch den Uploadfiltern wurde – zur allgemeinen Gleichgültigkeit der Öffentlichkeit – zugestimmt. Anne Fromm berichtet in der taz: „Die Piratenpolitikerin Julia Reda, die im Rechtsausschuss sitzt, kritisierte das Votum: ‚Die Mehrheiten für das Gesetz waren nur möglich, weil die beiden Abgeordneten des Front National dafür gestimmt haben. Ich finde es schockierend, dass sich die CDU auf Stimmen von Rechtspopulisten verlässt.‘ Verhandlungsführer in der Urheberrechtsreform ist der CDU-Abgeordnete Axel Voss.“ Hier der englischsprachige Text des Entwurfs als pdf-Dokument.

„Jegliche kommerzielle Onlinedienste, die Inhalte von Verlagen in digitaler Form nutzen wollen, sollen dafür Geld zahlen – wobei ‚Nutzen‘ alles sein kann, was über die bloße Verlinkung hinausgeht“, erläutert Patrick Beuth bei Spiegel online, und vermutet: „Ein funktionierendes Lizenzmodell, dem sich Unternehmen wie Google und Facebook, geschweige denn kleinere Anbieter unterwerfen würden, ist nicht absehbar. Wahrscheinlicher ist, dass Inhalte von Verlagen in Zukunft schlicht weniger verbreitet werden. Wem weniger Reichweite helfen soll, bleibt ein Geheimnis derer, die heute für Artikel 11 gestimmt haben.“

Welt-Redakteur Christian Meier erläutert das Reformprojekt spät, aber ausführlich aus Sicht der Springer-Verlags, der einer der Hauptlobbyisten für das EU-Leistungsschutzrecht war – das Geschäftsmodell der Verlage sei sonst bedroht: „Verlage bekommen tatsächlich große Aufmerksamkeit für ihre Inhalte, finanziell lohnt sich das aber für sie bisher nicht in ausreichendem Maße, obwohl sie die Gesamtkosten der Inhalteproduktion tragen… Das Teilen von Informationen ist gut und wünschenswert, doch es muss einen Gegenwert geben, der über bloße Dankbarkeit hinausgeht. Die Bereitschaft aller Teilnehmer der digitalen Welt, für Inhalte zu zahlen, muss verankert werden, um Journalismus zu erhalten.“ Ganz anderes sieht es Simon Hurtz in der SZ: Das Projekt sei eine „Schnapsidee“, „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. Und es „gefährdet das freie Netz“.

Und die Urheberrechtlierin Anja Neubauer vermisst bei Meedia außerdem noch die Vereinheitlichung der Rechte auf EU-Ebene: „In sämtlichen Bereichen der Richtlinie wird die eigentliche Umsetzung der Inhalte an die jeweiligen Gesetzgeber der Länder zurückgegeben. Sei es bei der Errichtung von Verwertungsgesellschaften, sei es bei der Erstellung von Definitionen und Leitlinien oder sei es bei der Transparenzpflicht für Urheberrechtsinhaber. Statt einer einzigen einheitlichen Regelung, die EU-weit gilt, werden wir in den verschiedensten Bereichen am Ende 28 verschiedene Definitionen haben.“

Obwohl das Urheberrechtsreform ganz maßgeblich vom einst für die Reform zuständigen Günther Oettinger betrieben wurde, ist die heutige Bundesregierung dagegen, erklärt Laura Stresing in einem lesenswerten Hintergrund bei t-online.de: „Tatsächlich haben sich SPD und CDU/CSU in ihrem Koalitionsvertrag bereits eindeutig gegen die Einführung von Uploadfiltern ausgesprochen. Dieser Beschluss habe aus ihrer Sicht nach wie vor Bestand, versicherte die Staatsministerin für Digitales Dorothee Bär t-online.de: ‚Für mich gilt nach wie vor der Koalitionsvertrag. Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern ist unverhältnismäßig‘, sagte Bär. Auch das Leistungsschutzrecht sieht die CSU-Politikerin äußerst kritisch. Auf der Suche nach neuen Erlösmodellen im Internet sei dieses Gesetz der falsche Weg.“ Ausführlich auch die Erläuterung bei irights.info.

Alexander Fanta hofft bei Netzpolitik, dass die Regelungen im weiteren Procedere der Abstimmung noch fallen: „Nach der Abstimmung im Rechtsausschuss werden die Vorschläge nun dem ganzen Parlament zur Entscheidung vorgelegt. Üblicherweise folgt das Plenum den Vorschlägen des Ausschusses, allerdings sorgen insbesondere die Uploadfilter für Beunruhigung in der Öffentlichkeit. Das Votum des Parlaments könnte bereits in wenigen Wochen erfolgen, am 4. oder 5. Juli.“ Endgültig soll das Gesetz in sogenannten sogenannten Trilog-Verhandlungen am Ende des Jahres beschlossen werden.

Ein europäisches Leistungsschutzrecht für die Presseverleger kommt den Forderungen der Verwerterlobbies entgegen. Vor allem die „Uploadfilter“ können zu einem bürokratischen Monster für kleine Anbieter werden, weil sie von Nutzern hochgeladene Inhalte mit Datenbanken abgleichen müssen, fürchtet ntv.de: „Da aus dem EU-Dokument wegen schwammiger Formulierungen nicht genau hervorgeht, welche Anbieter genau von der Reform betroffen sein sollen, könnten auch sie gezwungen sein, einen Uploadfilter einzurichten. Die Kosten für die Software liegen laut EU-Kommission bei etwa 900 Euro monatlich, anderen Schätzungen zufolge müssen vor allem Start-ups mit bis zu 50.000 Euro monatlich rechnen. Für sie ist die Herstellung und zuverlässige Umsetzung dieser speziellen Technologie zu teuer. Es könnte darauf hinauslaufen, dass sie die Software der großen IT-Konzerne wie Facebook oder Google nutzen, die wiederrum vom Verkauf ihrer Dienste profitieren.“

Eike Kühl erklärt bei Zeit online, worauf es beim Leistungsschutzrecht hinausläuft: „Der Vorschlag besagt also konkret: Verlage könnten von Suchmaschinen, Aggregatoren und sozialen Netzwerken ab der Veröffentlichung eines Beitrages ein Jahr lang Lizenzgebühren verlangen, wenn diese neben einem reinen Link auch noch Teile des Inhalts anzeigen, also etwa die Überschrift oder einen Teaser. Jeder EU-Mitgliedsstaat dürfte allerdings selbst entscheiden, ab welcher Länge ein Auszug lizenzpflichtig wäre und wann er frei verwendet werden könnte.“

Zur gleichen Zeit wenden sich einige Internetpioniere, darunter Jimmy Wales und Tim Berners-Lee, einem vehementen offenen Brief (hier als pdf-Dokument), gegen Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform, der vorsieht, dass Internetplattformen jedes Bild, Video oder Musikstück, das Nutzer hochladen, per Datenbankabgleich auf Urheberrechtsverstöße prüfen müssen. Man verstehe die gute Absicht, urheberrechtlich geschützte Werke vor ungerechtfertigter Rezeption zu bewahren, aber Uploadfilter seien nicht die richtige Lösung: Die Verpflichtung zu automatischer Filterung  sei ein „beispielloser Schritt in Richtung der Verwandlung des Internets von einer offenen Plattform für Austausch und Innovation zu einem Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle der Benutzer.“ Hätte ein solcher Artikel immer schon existiert, so die Autoren, wäre das Internet in seiner heutigen Form nie entstanden.

Sascha Lobo geißelt in seiner Spiegel-online-Kolumne die Kungelei zwischen Axel-Springer-Verlag, Zeitungslobby und der CDU, die nun womöglich in ganz Europa zu einem unklar formulierten Leistungsschutzrecht zugunsten der Verlage führen wird: „Das Leistungsschutzrecht ist ein realitätsfernes Quatschgesetz. Es soll bewirken, dass die Anzeige von Suchergebnissen von Verlagen kostenpflichtig wird. Hört sich nach einem Anti-Google-Gesetz an, ist aber viel größer, denn dadurch könnten Links im Netz kostenpflichtig werden. Kritiker nennen das LSR deshalb ‚Linktax‘, also Linksteuer, zu entrichten allerdings an private Verlage. Wahrscheinlich wären auch Nutzer sozialer Medien, die Presseartikel verlinken, betroffen. Genau lässt sich das schwer sagen, weil die präzise Wirkung eines Quatschgesetzes samt folgender Gerichtsurteile kaum berechenbar ist.“

In der taz sind Anne Fromm und Daniel Bouhs leise erstaunt, wie still alle die Abstimmung über das neue EU-Leistungsschutzrecht abwarten. Die Verlage sollen enormen Druck in Brüssel machen. Auch die taz gibt dem nach und lässt die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel im Interview ohne große Nachfragen für das Leistungsschutzrecht werben. Für Trüpel gibt es in diesem Kampf nur Giganten – Zeitungsverlage hier, Google dort. Der Rest be damned. Künftig sollen also alle professionellen Anbieter – von Google bis zum Perlentaucher – für Links zu Snippets zahlen, damit „Journalisten von ihrer Arbeit leben können. Nur so kann der Qualitätsjournalismus überleben und die publizistische und kulturelle Vielfalt in Europa erhalten bleiben.“ Das kann sie nicht, denn Debatte ohne Links auf Gegenstandpunkte fördert keine publizistische und kulturelle Vielfalt, sondern das Sicheingraben in Nischen und Filterblasen.

Mat Honan berichtet für BuzzFeed von einer kleinen, aber mit allerhöchsten Mediengewaltigen besetzten Konferenz des Open Markets Institute, wo es um die Frage ging, ob kartellrechtliche Maßnahmen gegen Facebook ergriffen werden sollen, auf das die Medien inzwischen noch saurer sind als auf Google. Da auch der Antitrust-Boss des amerikanischen Justizministeriums, Makan Delrahim, zugegen war, wird der Konferenz großes Gewicht beigemessen. Die Mediengewaltigen wären jedenfalls alle für Maßnahmen, die Delrahim aber noch ablehnt. Und das Verhältnis der Medien zu Facebook ist so komplex! „Mit der Plattform zu brechen, wird auch schwierig werden. ‚Es ist, wie wenn zwei Tiere kopulieren. Ihre Geschlechtsorgane stecken zusammen. Sie können sich gar nicht trennen‘, sagte Nick Bilton von Vanity Fair am späteren Abend über die Beziehung der Medien zu Facebook. Wahrlich eine unerquickliche Partnerschaft.“

Letztlich ist es das Internet selbst, das durch Gesetze wie diese einkassiert zu werden droht, schreibt Sarah Jeong bei The Verge: „In der EU geht es wie in den USA um zwei widerstreitende Ansichten von der Zukunft des Internets. Cory Doctorow, Tim Berners-Lee, Jimmy Wales, Vint Cerf und andere mögen noch an ein offenes Netz kleiner konkurrierender Plattformen glauben, die die Information frei fließen lassen, aber Gesetzgeber weltweit scheinen den Status quo einer digitalen Landschaft, das von einer Handvoll Giganten mit abgeschlossenen Silos beherrscht wird, akzeptiert zu haben.“

Die Theorie der Filterblase ist nicht belegbar, schreibt der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen („Die große Gereiztheit“) in der NZZ: „Man kann, frei nach Paul Watzlawick, nicht nicht registrieren, was geschieht, wer sich in den Kommentarspalten über wen aufregt, wer die eigene Position auf Twitter oder Facebook attackiert, die These mit der Antithese durch einen Link verbindet. Ich behaupte: Das Zeitalter der Vernetzung ist das Zeitalter des permanenten Filter-Clash, des Aufeinanderprallens von Parallelöffentlichkeiten und Selbstbestätigungsmilieus. Dies zeigt sich, wenn auf Twitter, dem Nachrichtenkanal für jedermann, in einem einzigen Gesprächsfaden die unterschiedlichsten Positionen sichtbar werden.“

Was also ist das Web? In der NZZ holt der italienische Philosoph Maurizio Ferraris ganz weit aus: „Es geht darum, das Web nicht nur im negativen Sinne (durch die Überwachung der Überwacher und den Schutz der Privatsphäre), sondern auch im positiven Sinne zu verwalten, indem man daraus ein Werkzeug jener äußerst komplizierten Technik macht, die Freiheit heißt.“

Spätestens seit der Auflösung der westlichen Werte durch den Fake-Präsidenten muß man den Eindruck bekommen, als sei das Schreckensbild eines totalitären Überwachungsstaates nach dem Muster von Nineteen Eighty-Four Wirklichkeit geworden. Ein solcher Staat basiert auf totaler Überwachung und Kontrolle, den man gemeinhin als „Orwell-Staat“ bezeichnet. So schlägt die EU-Kommission vor, daß alle EU-Bürger verpflichtet werden, ihre Fingerabdrücke in den Personalausweisen speichern lassen. Dafür gibt es jedoch laut der Bürgerrechtsbewegung Statewatch nicht die geringsten Gründe, berichtet Julian Pütz jüngst in Netzpolitik. Auf Deutschland könnte sich die Kommission bei der Durchsetzung aber wohl verlassen: „Der Vorschlag der EU-Kommission sieht selbst keine verpflichtende Datenbank für die Speicherung der Fingerabdrücke auf nationaler oder EU-weiter Ebene vor. Mitgliedstaaten könnten die Regelung aber zum Anlass nehmen, eine solche Datenbank einzurichten oder bisherige weiter zu speisen und so die neu erfassten Biometriedaten im Zuge des Ausbaus ihrer Überwachungsmaßnahmen zu benutzen. Der Deutsche Bundestag hatte in der letzten Legislaturperiode beispielsweise beschlossen, jegliche biometrischen Daten aller Pass- und Ausweisbesitzer allen Polizeien und Geheimdiensten im automatisierten Verfahren zur Verfügung zu stellen – ohne Protokollierung dieses Zugriffs.“

Spiegel-online-Kolumnist Sascha Lobo will an die Erzählung, dass sich Markt und Demokratie bedingen, nicht mehr glauben. China beweise mit seinem Modell der digitalen Überwachung gerade das Gegenteil: „Wir tun so, als sei der ‚Social Credit Score‘ ein chinesisches Problem – in Wahrheit ist es ein digitales. Und damit auch unseres.“ Daraus leitet Lobo eine steile These ab: „Herkömmliche, soziale Marktwirtschaft mag tatsächlich besser in freien, demokratischen Staaten funktionieren – aber der kommende Digitalkapitalismus funktioniert besser in autoritären Staaten. Die ohnehin fragile, westliche Erzählung von Fortschritt und Markt als Befreiungsinstrumenten implodiert, und ärgerlicherweise geschieht das zeitgleich mit der erkennbaren Schwäche der liberalen Demokratie.“

Google ruiniert sich seinen ohnehin ramponierten Ruf, weil es mit einer zensierten Suchmaschine in den chinesischen Markt eintreten will. Dabei kommt der Konzern ohnehin zu spät, schreibt Christoph Giesen in der SZ: „Selbst wenn Facebook, Google oder Twitter die Gnade der Kommunistischen Partei widerfährt: China, der mit Abstand größte Internetmarkt der Welt, ist längst aufgeteilt. Statt bei Amazon kaufen die Chinesen bei Alibaba und seinen Diensten. Das Monopol zum Suchen hat Baidu, genauso wie für den Kartendienst, ja sogar Chinas Wikipedia-Klon wird von Baidu betreut: Baike nennt sich dieses politisch streng redigierte Lexikon.“

Auf SZ online kritisierte Adrian Lobe Facebooks Newsfeed, der sich immer wieder durch eine Änderung der Algorithmen neu gliedert. Für journalistische Produkte sei das brandgefährlich: „Facebook kann Portale hochjazzen, aber gleichsam in die Bedeutungslosigkeit herunterpegeln – ohne dass die Algorithmen einer öffentlichen Kontrolle unterzogen werden. Es ist so, als würde jemand über Nacht die Sendefrequenzen ändern und dafür sorgen, dass manche Stationen nicht mehr senden können oder die Signale so verrauscht sind, dass sie keiner mehr hört. Facebook sitzt an den Hebeln der Macht – und kann sie jederzeit betätigen.“

Der Niedergang des amerikanischen Zeitalters und des Westens ist besiegelt. Damit zerfällt  ein staatenübergreifendes Modell, daß nicht nur auf Wirtschaftsmacht, sondern auch auf einer Ethik basiert hat. In der ZEIT folgert Herfried Münkler: „Der Zerfall des Westens, der zurzeit stattfindet, wird auch diese Ausstrahlung beenden, und alternative Modelle politischer Ordnung, seien sie nun chinesischer oder russischer Prägung, werden weiter an Boden gewinnen.“

Der Kapitalismus braucht die Demokratie nicht mehr als Feigenblatt. Das sind Aussichten.

 

 

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Die aktuellen Krisen, die unseren Globus schütteln, sind begleitet von einer Krise unseres Denkens, die damit auch zu einer Krise unseres politischen, kulturellen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Handelns wird. Wir müssen unser Denken und Handeln verändern und weiterentwickeln. Das ist eine politische Forderung, die in nahezu allen Essays von Joachim Paul implizit enthalten ist.

TRANS- Reflexionen über Menschen, Medien, Netze und Maschinen Aufsätze 1996 – 2013 von Joachim Paul.